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Beschäftigtendatenschutz

Einbindung externer Expertise

Veröffentlicht am 16. Jun 2020 und zuletzt aktualisiert am 09. Dez 2024

Der Beirat hat sich in seinen Sitzungen mit juristischen, ethischen, wirtschaftlichen und technischen Aspekten eines modernen Beschäftigtendatenschutzes auseinandergesetzt.

Der Beirat Beschäftigtendatenschutz hat im Juni 2020 seine Arbeit aufgenommen und seitdem in mehreren Sitzungen verschiedene Aspekte des Beschäftigtendatenschutzes erörtert.

Ziel des vom BMAS ins Leben gerufenen interdisziplinären Beirats ist es, zukunftsweisende Handlungsempfehlungen für den Beschäftigtendatenschutz zu erarbeiten: Wie können wir erreichen, dass die Privatsphäre am Arbeitsplatz auch im digitalen Zeitalter angemessen geschützt wird? Welche Regelungen braucht es dazu konkret für das Beschäftigungsverhältnis?

Unter Leitung der ehemaligen Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin fanden in den vergangenen Monaten trotz Corona-Pandemie eine Reihe intensiver virtueller Beirats-Sitzungen einschließlich Anhörungen von Stakeholdern sowie Expert*innen für Künstliche Intelligenz statt. Im Zentrum standen dabei juristische Fragen, die aber auch im Lichte ethischer, wirtschaftlicher und technologischer Perspektiven betrachtet werden.

Die Themen reichten von den Grenzen der Überwachung und Kontrolle von Beschäftigten über die Frage der Zulässigkeit der Beschaffung von Informationen über Bewerber*innen, etwa aus sozialen Netzwerken, bis zum Einsatz sog. People Analytics Software im Bereich der Personalarbeit.

Bereits am Anfang der Beratungen wurde ein breites Spektrum an externer Expertise einbezogen. Allen voran haben die Sozialpartner wichtige Beiträge geleistet, indem sie ihre Positionen eingebracht haben. Darüber hinaus hat die Co-Sprecherin der Datenethikkommission, Frau Prof. Dr. Christiane Wendehorst, die Überlegungen der Datenethikkommission vorgestellt. Die Erfahrungen aus der Praxis wurden durch die Anhörung von Vertreter*innen folgender Institutionen einbezogen:

  • der Datenschutzkonferenz,
  • Landesdatenschutzbeauftragte,
  • Datenschutzbeauftragte einzelner Unternehmen sowie
  • Betriebsräte und Unternehmer*innen von Betrieben verschiedener Größen.

Darüber hinaus hat der Beirat punktuell weitere externe Expertise in seine Beratungen eingebunden, insbesondere zum Einsatz algorithmischer Systeme und People Analytics. Besonders aufschlussreich waren dabei die Beiträge von Prof. Dr. Katharina Zweig von der TU Kaiserslautern und Prof. Dr. Hannes Federrath von der Universität Hamburg. Auch die zivilgesellschaftliche Perspektive hat in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle gespielt und wurde durch folgende Expert*innen eingebracht:

  • Lothar Schröder, Mitglied des Aufsichtsrates der Deutschen Telekom AG und ehemaliges Mitglied des ver.di-Bundesvorstands,
  • Sina Youn, Leiterin der Arbeitsgruppe Datenschutz beim KI Bundesverband und Senior Privacy & Technology Strategist bei brighter AI, gemeinsam mit Matthias Leister, Teamleiter Recht und Senior Legal Counsel bei der personio GmbH und
  • Matthias Spielkamp Mitgründer und Geschäftsführer von AlgorithmWatch.

Zunächst war vorgesehen, dass der Beirat seine Ergebnisse bis April 2021 vorlegt, jedoch verzögerte sich der Arbeitsprozess pandemiebedingt. Derzeit dauern die Beratungen im Beirat noch an.