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Beschäftigtendatenschutz

Fragen und Antworten zum Beirat Beschäftigtendatenschutz

Veröffentlicht am 16. Jun 2020 und zuletzt aktualisiert am 16. Dez 2021

Hier finden Sie kurz und übersichtlich Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Beirat Beschäftigtendatenschutz.

Warum ist Beschäftigtendatenschutz wichtig?

In der digitalen Arbeitswelt fallen diverse personenbezogene Daten von Beschäftigten an – ob im Personalbereich, zur Leistungsüberwachung oder bei der alltäglichen digitalen Zusammenarbeit. Das Spannungsfeld des arbeitgeberseitigen Informationsinteresses einerseits und dem Interesse der Beschäftigten am Schutz ihrer Privatsphäre andererseits gilt es in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Deshalb widmet sich die Abteilung Denkfabrik im BMAS dem Thema Datenschutz am Arbeitsplatz.

Wofür braucht es einen Beirat zum Beschäftigtendatenschutz?

Das Sammeln und Verarbeiten der Daten von Beschäftigten ist bisher speziell für den Beschäftigungskontext nur rudimentär geregelt. Die Denkfabrik im BMAS setzt deshalb einen interdisziplinären Experten*innen-Beirat ein. Dieser soll unterschiedliche Perspektiven betrachten und erörtern, was sich rechtlich zum Schutze von Beschäftigtendaten ändern müsste.

Mit welchen Inhalten und Fragen befasst sich der Beirat?

Eine Leitfrage lautet: Welche Verantwortung haben Unternehmen, persönliche Daten ihrer Mitarbeiter*innen zu schützen? Darüber hinaus befasst sich der Beirat mit Fragen, die sich im Zuge des Einsatzes neuer Technologien in der Arbeitswelt stellen. In Personalabteilungen etwa fallen eine Vielzahl von Daten an. Einige Bewerbungsverfahren setzen bereits auf Sprachanalysen, um zu bewerten, ob Bewerber*innen erforderliche Soft Skills mitbringen. Beschäftigte im Außendienst werden über GPS geortet und in Call Centern, die eine Vielzahl von personenbezogenen Daten sammeln, werden zunehmend Arbeitsschritte automatisiert. Ziel des Beirats ist, konkrete Handlungsmöglichkeiten für politische Entscheider*innen aufzuzeigen.

Was ist das Ziel des Beirats?

Der Beirat wird in seinem Abschlussbericht konkrete Handlungsempfehlungen für einen zukunftsweisenden Beschäftigtendatenschutz formulieren.

Wer ist im Beirat vertreten?

Der Beirat unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin besteht aus Expertinnen und Experten verschiedener Disziplinen. Sie vertreten Perspektiven aus Wissenschaft und Praxis.

Auf welcher Grundlage tagt der Expert*innen-Beirat?

Der Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode enthält den Auftrag, ein eigenständiges Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz zu prüfen. Die Möglichkeit ergibt sich aus der Öffnungsklausel in Artikel 88 der EU Datenschutz-Grundverordnung. Ziel einer potentiellen eigenständigen Gesetzesgrundlage für den Beschäftigtendatenschutz wäre, die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu schützen und Rechtssicherheit für Arbeitgeber*innen zu schaffen. Der interdisziplinäre Expert*innen-Beirat soll hierzu Bundesarbeitsminister Hubertus Heil beraten.

Wann und wie häufig tagt der Beirat?

Der Beirat tagte erstmals am 16. Juni 2020. In der Folge kam er zunächst regelmäßig etwa einmal im Monat, meist virtuell, zusammen. Ursprünglich war vorgesehen, dass der Beirat seine Ergebnisse bis April 2021 vorlegt, jedoch verzögerte sich der Arbeitsprozess pandemiebedingt. Die Beratungen im Beirat sind nun abgeschlossen.