Beschäftigtendatenschutz
Beirat zum Beschäftigtendatenschutz
Aktualisiert am 26. Jan 2022 Veröffentlicht am 16. Jun 2020
Mit einem interdisziplinären Expert*innenbeirat hat das BMAS Perspektiven eines zukunftsweisenden Beschäftigtendatenschutzes erörtert und geprüft, inwieweit zusätzliche, konkretisierende Regelungen für den Schutz der Rechte von Beschäftigten in der digitalen Arbeitswelt notwendig sind.
Braucht der Beschäftigtendatenschutz ein Update? Zur Klärung dieser Frage hat das BMAS einen interdisziplinären Beirat eingesetzt, der von der Abteilung Denkfabrik koordiniert und begleitet wurde. Das BMAS ist damit einem Prüfauftrag aus dem Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode nachgekommen, ob von einer Öffnungsklausel in der DSGVO Gebrauch gemacht und spezifische Regeln für Deutschland, etwa in einem eigenständigen Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz erlassen werden sollten. Unter dem Vorsitz von Prof. Herta Däubler-Gmelin, Justizministerin a. D., haben hochrangige Expert*innen aus Wissenschaft und Praxis an Empfehlungen für rechtssichere und zukunftsweisende Regelungen für den Beschäftigtendatenschutz gearbeitet. Diese sollen den datenschutzrechtlichen Anforderungen einer sich schnell verändernden technologiegetriebenen Arbeitswelt gerecht werden. Ziel ist es, das Informationsinteresse des Arbeitgebers mit dem Interesse der Beschäftigten an Privatsphäre in einen angemessenen Ausgleich zu bringen.
Zunächst war vorgesehen, dass der interdisziplinär besetzte Beirat seine Ergebnisse bis April 2021 vorlegt, jedoch verzögerte sich der Arbeitsprozess pandemiebedingt. Die Beratungen im Beirat sind nun abgeschlossen.
Leitung
- Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesjustizministerin a. D.
Mitglieder
Der Beirat unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin hat Expertinnen und Experten verschiedener Disziplinen zusammengebracht. Sie haben Perspektiven aus Wissenschaft und Praxis vertreten:
Prof Dr. Beate Beermann
Vizepräsidentin bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und ArbeitsmedizinMarit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein und Diplom-InformatikerinProf. Ulrich Kelber
Bundesbeauftragter für Datenschutz- und InformationsfreiheitThomas Koczelnik
Vorsitzender des Konzernbetriebsrat der Deutsche Post DHL GroupProf. Dr. Anne Riechert
Professorin für Datenschutzrecht und Recht in der Informationsverarbeitung an der Frankfurt University of Applied Sciences/Stiftung DatenschutzProf. Dr. Rüdiger Krause
Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Georg-August-Universität GöttingenBenedikt Rüdesheim, LL.M.
LL.M., Rechtsanwalt bei Berger Groß Höhmann & Partner RechtsanwälteProf. Dr. Judith Simon
Professorin für Ethik in der Informationstechnologie an der Universität HamburgProf. Dr. Prof. h. c. Jürgen Taeger
Of-Counsel bei DLA Piper LLP; zuvor Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschafts- sowie Rechtsinformatik an der Carl von Ossietzky Universität OldenburgProf. Dr. Peter Wedde
Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences
Ehemalige Mitglieder
Folgende ehemalige Mitglieder des Beirats waren in die Beratungen eingebunden:
Prof. Dr. Marita Körner
Lehrstuhl für Deutsches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht und Rechtsvergleichung, Universität HamburgDr. Ariane Reinhart
Mitglied des Vorstandes der Continental AGProf. Dr. Sabine Sachweh
Lehrstuhl für Angewandte Softwaretechnik, Fachhochschule DortmundProf. Dr. Gregor Thüsing
Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität BonnTim Wybitul
Partner bei Latham & Watkins LLP