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Beschäftigtendatenschutz

Beirat zum Beschäftigtendatenschutz

Aktualisiert am 26. Jan 2022 Veröffentlicht am 16. Jun 2020

Mit einem interdisziplinären Expert*innenbeirat hat das BMAS Perspektiven eines zukunftsweisenden Beschäftigtendatenschutzes erörtert und geprüft, inwieweit zusätzliche, konkretisierende Regelungen für den Schutz der Rechte von Beschäftigten in der digitalen Arbeitswelt notwendig sind.

Braucht der Beschäftigtendatenschutz ein Update? Zur Klärung dieser Frage hat das BMAS einen interdisziplinären Beirat eingesetzt, der von der Abteilung Denkfabrik koordiniert und begleitet wurde. Das BMAS ist damit einem Prüfauftrag aus dem Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode nachgekommen, ob von einer Öffnungsklausel in der DSGVO Gebrauch gemacht und spezifische Regeln für Deutschland, etwa in einem eigenständigen Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz erlassen werden sollten. Unter dem Vorsitz von Prof. Herta Däubler-Gmelin, Justizministerin a. D., haben hochrangige Expert*innen aus Wissenschaft und Praxis an Empfehlungen für rechtssichere und zukunftsweisende Regelungen für den Beschäftigtendatenschutz gearbeitet. Diese sollen den datenschutzrechtlichen Anforderungen einer sich schnell verändernden technologiegetriebenen Arbeitswelt gerecht werden. Ziel ist es, das Informationsinteresse des Arbeitgebers mit dem Interesse der Beschäftigten an Privatsphäre in einen angemessenen Ausgleich zu bringen.

Zunächst war vorgesehen, dass der interdisziplinär besetzte Beirat seine Ergebnisse bis April 2021 vorlegt, jedoch verzögerte sich der Arbeitsprozess pandemiebedingt. Die Beratungen im Beirat sind nun abgeschlossen.

Leitung

  • Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesjustizministerin a. D.

Mitglieder

Der Beirat unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin hat Expertinnen und Experten verschiedener Disziplinen zusammengebracht. Sie haben Perspektiven aus Wissenschaft und Praxis vertreten:

  • Prof Dr. Beate Beermann

    Vizepräsidentin bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
  • Marit Hansen

    Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein und Diplom-Informatikerin
  • Prof. Ulrich Kelber

    Bundesbeauftragter für Datenschutz- und Informationsfreiheit
  • Thomas Koczelnik

    Vorsitzender des Konzernbetriebsrat der Deutsche Post DHL Group
  • Prof. Dr. Anne Riechert

    Professorin für Datenschutzrecht und Recht in der Informationsverarbeitung an der Frankfurt University of Applied Sciences/Stiftung Datenschutz
  • Prof. Dr. Rüdiger Krause

    Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Georg-August-Universität Göttingen
  • Benedikt Rüdesheim, LL.M.

    LL.M., Rechtsanwalt bei Berger Groß Höhmann & Partner Rechtsanwälte
  • Prof. Dr. Judith Simon

    Professorin für Ethik in der Informationstechnologie an der Universität Hamburg
  • Prof. Dr. Prof. h. c. Jürgen Taeger

    Of-Counsel bei DLA Piper LLP; zuvor Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschafts- sowie Rechtsinformatik an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
  • Prof. Dr. Peter Wedde

    Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences

Ehemalige Mitglieder

Folgende ehemalige Mitglieder des Beirats waren in die Beratungen eingebunden:

  • Prof. Dr. Marita Körner

    Lehrstuhl für Deutsches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht und Rechtsvergleichung, Universität Hamburg
  • Dr. Ariane Reinhart

    Mitglied des Vorstandes der Continental AG
  • Prof. Dr. Sabine Sachweh

    Lehrstuhl für Angewandte Softwaretechnik, Fachhochschule Dortmund
  • Prof. Dr. Gregor Thüsing

    Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn
  • Tim Wybitul

    Partner bei Latham & Watkins LLP