Beschäftigtendatenschutz
Beirat zum Beschäftigtendatenschutz

Dieser Artikel wurde am 16. Juni 2020 veröffentlicht und am 26. Januar 2022 zuletzt aktualisiert.
Mit einem interdisziplinären Expert*innenbeirat hat das BMAS Perspektiven eines zukunftsweisenden Beschäftigtendatenschutzes erörtert und geprüft, inwieweit zusätzliche, konkretisierende Regelungen für den Schutz der Rechte von Beschäftigten in der digitalen Arbeitswelt notwendig sind.
Braucht der Beschäftigtendatenschutz ein Update? Zur Klärung dieser Frage hat das BMAS einen interdisziplinären Beirat eingesetzt, der von der Denkfabrik koordiniert und begleitet wurde. Das BMAS ist damit einem Prüfauftrag aus dem Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode nachgekommen, ob von einer Öffnungsklausel in der DSGVO Gebrauch gemacht und spezifische Regeln für Deutschland, etwa in einem eigenständigen Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz erlassen werden sollten. Unter dem Vorsitz von Prof. Herta Däubler-Gmelin, Justizministerin a. D., haben hochrangige Expert*innen aus Wissenschaft und Praxis an Empfehlungen für rechtssichere und zukunftsweisende Regelungen für den Beschäftigtendatenschutz gearbeitet. Diese sollen den datenschutzrechtlichen Anforderungen einer sich schnell verändernden technologiegetriebenen Arbeitswelt gerecht werden. Ziel ist es, das Informationsinteresse des Arbeitgebers mit dem Interesse der Beschäftigten an Privatsphäre in einen angemessenen Ausgleich zu bringen.
Zunächst war vorgesehen, dass der interdisziplinär besetzte Beirat seine Ergebnisse bis April 2021 vorlegt, jedoch verzögerte sich der Arbeitsprozess pandemiebedingt. Die Beratungen im Beirat sind nun abgeschlossen.
Leitung
- Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesjustizministerin a. D.
Mitglieder
Der Beirat unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin hat Expertinnen und Experten verschiedener Disziplinen zusammengebracht. Sie haben Perspektiven aus Wissenschaft und Praxis vertreten:
Prof Dr. Beate Beermann
Vizepräsidentin bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Marit Hansen
- Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein und Diplom-Informatikerin
Prof. Ulrich Kelber
- Bundesbeauftragter für Datenschutz- und Informationsfreiheit
Thomas Koczelnik
- Vorsitzender des Konzernbetriebsrat der Deutsche Post DHL Group
Prof. Dr. Anne Riechert
- Professorin für Datenschutzrecht und Recht in der Informationsverarbeitung an der Frankfurt University of Applied Sciences/Stiftung Datenschutz
Prof. Dr. Rüdiger Krause
- Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Georg-August-Universität Göttingen
Benedikt Rüdesheim, LL.M.
- LL.M., Rechtsanwalt bei Berger Groß Höhmann & Partner Rechtsanwälte
Prof. Dr. Judith Simon
- Professorin für Ethik in der Informationstechnologie an der Universität Hamburg
Prof. Dr. Prof. h. c. Jürgen Taeger
- Of-Counsel bei DLA Piper LLP; zuvor Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschafts- sowie Rechtsinformatik an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Prof. Dr. Peter Wedde
- Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences
Ehemalige Mitglieder
Folgende ehemalige Mitglieder des Beirats waren in die Beratungen eingebunden:
Prof. Dr. Marita Körner
- Lehrstuhl für Deutsches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht und Rechtsvergleichung, Universität Hamburg
Dr. Ariane Reinhart
- Mitglied des Vorstandes der Continental AG
Prof. Dr. Sabine Sachweh
- Lehrstuhl für Angewandte Softwaretechnik, Fachhochschule Dortmund
Prof. Dr. Gregor Thüsing
- Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn
Tim Wybitul
- Partner bei Latham & Watkins LLP
Weiterführende Informationen
Veröffentlicht am 16. Jun 2020 zum Thema: Beschäftigtendatenschutz, zuletzt aktualisiert am 26. Jan 2022