Civic Innovation Platform
2. Förderrichtlinie der Civic Innovation Platform
Veröffentlicht am 18. Jul 2024
Am 15. Juli 2024 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die zweite Förderrichtlinie im Rahmen unserer Civic Innovation Platform (CIP) veröffentlicht. Bis zum 26.08.2024 (16 Uhr) können sektorübergreifende und/oder interdisziplinäre Projektverbünde einen Antrag einreichen und sich so die Chance auf bis zu 500.000 Euro zur Umsetzung ihres gemeinwohlorientierten KI-Projektes für die Arbeitswelt sichern.
Mit dem Förderprogramm „Civic Innovation – Förderung von gemeinwohlorientierten KI-Projekten im Spektrum der Arbeitswelt“ wollen wir nun bereits zum zweiten Mal die Entwicklung von praxistauglichen gemeinwohlorientierten KI-Anwendungen finanziell unterstützen. Dabei sollen konkrete Lösungen für bestehende Herausforderungen der Arbeitswelt geschaffen werden.
So können etwa barrierefreie und inklusive KI-Anwendungen wie z. B. für den erleichterten Zugang zu Verwaltungsleistungen dazu beitragen, dass mehr Menschen am Arbeitsleben teilhaben können oder einen Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen. Durch die Entwicklung und den Einsatz dieser Technologie können aber auch Arbeitsprozesse für Menschen einfacher, verständlicher und schneller oder Prozesse der öffentlichen Verwaltung flexibler, effizienter und transparenter gestaltet werden.
Voraussetzung für die Förderung von bis zu 500.000 € pro Projekt sind u. a. eine klar erkennbare Gemeinwohlorientierung, eine Nutzung von KI-Technologie sowie ein eindeutiger Bezug zu den Handlungsfeldern des BMAS.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung gibt es auf der CIP-Website.