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Plattformökonomie

Plattformarbeit braucht europäische Gestaltung

Veröffentlicht am 15. Dez 2020

Digitale Plattformen sind grenzüberschreitend aktiv. Beim EPSCO diskutierten die europäischen Arbeits- und Sozialminister*innen über die wachsende Bedeutung der Plattformwirtschaft, Handlungsbedarfe und europäische Lösungsansätze.

Plattformarbeit entwickelt sich dynamisch und das auch in einem internationalen Kontext. Schließlich ist es bei reiner Online-Arbeit weniger wichtig, von welchem Ort aus Plattformtätige arbeiten. Die europäische Dimension von Plattformarbeit zu unterstreichen und gemeinsame Gestaltungswege auf europäischer Ebene auszuloten ist eines der Schwerpunktthemen des BMAS während der laufenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Nach der Peer Review auf Arbeitsebene im Oktober stellte die Aussprache zum Thema Plattformarbeit im Rahmen des EPSCO, des Rats der europäischen EU-Arbeits- und Sozialminister*innen am 3.12.2020 einen Meilenstein für die weitere Politikentwicklung zum Thema Plattformökonomie innerhalb der EU dar.

„Die Frage ist, ob wir es schaffen die Chance zu nutzen, mit Blick auf die Digitalisierung einen eigenen, souveränen europäischen Weg einzuschlagen. Ich finde, wir brauchen eine europäische Vision, wie wir die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft auf die Internet-Plattformen im Konkreten und die digitale Ökonomie im Generellen übertragen können!“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil

Europaweit besteht rechtlicher Klärungsbedarf zur Plattformarbeit

In der Diskussion wurde deutlich, dass Plattformarbeit in allen Mitgliedsstaaten als neue Form der Arbeitsorganisation beobachtet und in seinem Entwicklungspotential sehr ernst genommen wird. Betont wurden die Chancen, aber auch die Risiken, die unregulierte Plattformarbeit insbesondere für die oftmals selbstständigen Plattformtätigen bedeuten könnte.

Einigkeit bestand darin, dass die Klärung des arbeits- und sozialrechtlichen Status der Plattformtätigen von zentraler Bedeutung ist, da der jeweilige Status bislang mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten der Betroffenen verbunden ist. Vielfach geteilt wurde die Erkenntnis, dass Solo-Selbstständige in der Plattformarbeit meist einen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vergleichbaren Schutzbedarf haben. Als mögliche Lösungswege wurden in der Diskussion etwa die Einführung eines neuen Beschäftigungsstatus für Plattformtätige oder die Öffnung zentraler Arbeits- und Sozialrechte auch für Solo-Selbstständige vorgebracht.

EU-Kommission will Legislativvorschlag für Plattformarbeit vorlegen

Ein weiterer wichtiger Aspekt war, das europäische Kartellrecht so auszugestalten, dass auch für solo-selbstständige Plattformtätige die kollektive Organisation und das kollektive Verhandeln der Tätigkeitsbedingungen möglich wird.

Die Kommission hat für das Jahr 2021 einen Legislativvorschlag für Plattformarbeit angekündigt. Mit den Veranstaltungen während der deutschen Ratspräsidentschaft ist es gelungen, das Thema Plattformarbeit fest auf der politischen Agenda der Arbeits- und Sozialminister zu verankern und erste inhaltliche Grundlagen für die weitere Diskussion zu legen.

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