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Plattformökonomie

„Wir brauchen einen fairen Ordnungsrahmen“

Veröffentlicht am 09. Dez 2020

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sprach sich auf dem Digital-Gipfel erneut für eine sozial verantwortliche Regulierung der digitalen Arbeitswelt unter besonderer Berücksichtigung der Plattformökonomie aus. Beim Einsatz digitaler Technologien und Arbeitsmethoden muss das Wohl der Menschen im Mittelpunkt stehen.

Ob Video-Konferenzen aus dem Homeoffice oder von unterwegs, die digitale Essensbestellung am Abend oder das Bezahlen per App – unser Alltag wird immer digitaler. Dabei machen die meisten Online-Tools das Leben leichter: Sie können die Effizienz und / oder den Komfort steigern. Doch kann die Digitalisierung auch zu mehr Nachhaltigkeit führen? Darum ging es auf dem diesjährigen Digital-Gipfel am 30. November und 1. Dezember. Bereits im Jahr 2015 hat die Weltgemeinschaft die UN-Agenda 2030 verabschiedet und sich damit zu 17 Zielen für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch verantwortliche Entwicklung verpflichtet. Diese betreffen auch die Arbeitswelt. Eine entscheidende Fragestellung für die kommenden Jahre lautet daher: Wie können wir (digitale) Arbeit fairer und damit nachhaltiger gestalten?

Die Abteilung Denkfabrik lenkte dabei den Blick vornehmlich auf die aktuellen Veränderungen durch die Covid-19-Pandemie. Denn Fakt ist: Der durch die Pandemie bedingte Digitalisierungsschub macht sich für die meisten Beschäftigten vor allem durch die verstärkte Arbeit im Homeoffice bemerkbar. Dabei fällt auf: Bislang sind die Erfahrungen überwiegend positiv, trotz der häufig auftretenden Mehrbelastung aufgrund von häuslicher Kinderkinderbetreuung. Einer Studie der Krankenkasse DAK zufolge wünschen sich über 75 Prozent der Beschäftigten auch nach der Krise die regelmäßige Möglichkeit, von zuhause oder unterwegs zu arbeiten. Es habe sich klar gezeigt, „dass Personen zuhause nicht weniger produktiv sind als im Büro“, betonte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in der Session „Wandel durch Corona & Digitalisierung: Homeoffice, Plattformarbeit & Co“ mit Christiane Benner (IG Metall) und Angelique Renkhoff-Mücke (WAREMA Renkhoff SE und BDA-Digitalrat).

Für Arbeiten im Homeoffice braucht es einen modernen rechtlichen Rahmen

Damit Unternehmen wie Beschäftigte auch nach der Pandemie einen verlässlichen Rahmen haben, um mobil arbeiten können, braucht es Regeln, und Schutzlücken für mobil Arbeitende müssen geschlossen werden. So sind etwa Beschäftigte, die ihr Kind vom Homeoffice aus der Kita abholen, auf diesem Weg nicht versichert. Mit einem neuen Gesetzentwurf möchte das BMAS einen Rahmen für die Gestaltung von mobiler Arbeit setzen, ohne sie vollumfassend zu regulieren. Der Anspruch ist, den Schutz von Arbeitnehmer*innen zu stärken, ohne Unternehmen zu überfordern. Für tarifvertragliche und betriebliche Regelungen soll Raum bleiben. „Es geht um pragmatische Lösungen“, betonte Heil. So sollen Arbeitnehmer*innen neben einem besseren Arbeits- und Versicherungsschutz künftig eine stärkere Verhandlungsposition erhalten, nämlich das Recht auf eine Erörterung mit dem Arbeitgeber zum Thema regelmäßige mobile Arbeit, z. B. im Homeoffice.. „Unternehmen dürfen diesen Wunsch dann nicht mehr pauschal ablehnen können, sondern müssen klar begründen, warum mobile Arbeit aus betrieblichen Gründen nicht funktioniert“, erklärte der Minister im Gespräch mit den Vertreterinnen der Sozialpartner. Er verwies zudem auf die Bedeutung des Arbeitszeitrechts bei mobiler Arbeit, damit die Beschäftigten klar zwischen Erwerbsarbeit und Privatleben unterscheiden könnten.

„Auch im Homeoffice muss irgendwann Feierabend sein.“

Bundesminister Hubertus Heil

Plattformtätige müssen gut und sicher arbeiten können

Corona führte aber nicht nur dazu, dass klassische Büroarbeit verstärkt von zuhause aus erledigt wird; auch digitale Geschäftsmodelle gewinnen seit Ausbruch der Pandemie deutlich an Bedeutung. Insbesondere Essenslieferanten haben von den Beschränkungen des öffentlichen Lebens profitiert, aber auch Fahrdienste, Haushaltstätigkeiten oder kreative Tätigkeiten werden zunehmend über Online-Plattformen vermittelt. Das BMAS möchte Unternehmen dabei unterstützen, die Potenziale der Plattformökonomie zu nutzen, setzt sich aber auch hier für einen verlässlichen Ordnungsrahmen ein. Von dem sollen insbesondere Solo-Selbstständige profitieren, die auf oder über Plattformen vermittelt arbeiten. Ein Kernanliegen des BMAS ist es, Augenhöhe zwischen Plattformtätigen und Betreibern herzustellen. Deswegen will das BMAS für solo-selbstständige Plattformtätige die Möglichkeit eröffnen, sich kollektiv zu organisieren und gemeinsam grundlegende Bedingungen ihrer Tätigkeit mit den Plattformen auszuhandeln, so Minister Heil im Gespräch mit Plattformbetreiber Dr. Arne Sigge und der solo-selbstständigen Texterin Irina Kretschmer.

Weil solo-selbstständige Plattformtätige häufig mit den Beträgen, die sie durch die Plattformarbeit erwirtschaften, nicht eigenständig für das Alter vorsorgen können, sollen sie in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen und die Plattformen an der Beitragszahlung beteiligt werden, erläuterte BM Heil auf dem Digital-Gipfel. Denn im Alter wie auch bei Unfällen sind solo-selbstständige Plattformbeschäftigte bislang nicht ausreichend geschützt. Um insgesamt die Situation solo-selbstständiger Plattformtätiger zu verbessern und gleichzeitig Rechtssicherheit für Plattformbetreiber zu schaffen, hat das BMAS Eckpunkte für „Faire Arbeit in der Plattformökonomie“ vorgelegt.

Der Einsatz und die Entwicklung von KI muss vertrauenswürdig sein

Aber auch unabhängig von der Corona-Krise schreitet die Digitalisierung zügig voran. Neben den aktuellen Veränderungen durch die Pandemie stand die Entwicklung und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Fokus weiterer Sessions des BMAS auf dem Digital-Gipfel. „KI wird in der Arbeitswelt bereits vielfach eingesetzt“, betonte Julia Borggräfe, Leiterin der Abteilung Digitalisierung und Arbeitswelt im Rahmen einer Diskussionsrunde zum Thema „Spielregeln für den Einsatz Künstlicher Intelligenz“. Neben der Schaffung eines europaweit gültigen Rechtsrahmens kommt es dabei entscheidend darauf an, die Kompetenz der Beschäftigten im Umgang mit neuen Technologien auszubauen. Zu diesem Zweck stellte Staatssekretär Björn Böhning auf dem Digital-Gipfel das Förderprogramm „Zukunftszentren (KI)“ vor, das inzwischen bundesweit angeboten wird. Dabei sollen vor allem die Beschäftigten von KMU im Umgang mit digitalen Technologien und KI-basierten Systemen unterstützt werden.

Eine wirksame Regulierung von KI, die das Wohl und die Bedürfnisse der Menschen in den Mittelpunkt stellt, sei demnach unerlässlich, betonte Borggräfe. Der Aufbau der notwendigen Kapazitäten und Kompetenzen zur Umsetzung des zukünftigen Ordnungsrahmens von KI ist auch Teil der Fortschreibung der KI-Strategie, die am 2. Dezember im Bundeskabinett beschlossen wurde.

Die Panels des BMAS auf dem Digital-Gipfel 2020

Zum Panel „Spielregeln für den Einsatz Künstlicher Intelligenz“ unter anderem mit Dr. Julia Borggräfe, Leiterin der Abteilung Digitalisierung und Arbeitswelt, BMAS.

Zum Panel „KI – Pitch der Förderprogramme“ unter anderem mit Staatssekretär Björn Böhning, BMAS.

Zum Panel „Wandel durch Corona & Digitalisierung: Homeoffice, Plattformarbeit & Co“ unter anderem mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

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