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Beschäftigtendatenschutz

Auf dem Weg zu einem Beschäftigtendatengesetz: Rechtsklarheit und Vertrauen für eine erfolgreiche digitale Transformation

Veröffentlicht am 24. Jan 2024

Wir alle generieren Daten. Im Alltag, beim Einkaufen und Bezahlen, beim Surfen im Internet, beim Telefonieren und nicht zuletzt auch bei der Arbeit. Die technischen Systeme zur Auswertung und Verknüpfung solcher Daten werden immer leistungsstärker: Schon bald wird Künstliche Intelligenz (KI) an so gut wie jedem Arbeitsplatz eine Rolle spielen. Über ein Viertel der Beschäftigten nutzen bereits regelmäßig KI. Mit der Technologie können Beschäftigte bei der täglichen Arbeit unterstützt werden, etwa bei der Gestaltung der Schichtplanung, und von Routinetätigkeiten entlastet werden, z. B. durch Nutzung von Chatbots für häufig aufkommende Kundenfragen. Erste Studien zeigen bereits, dass Beschäftigte mit Zugang zu generativer KI ihre Aufgaben schneller und besser lösen können. Beispielsweise konnten Kundenbetreuer*innen im Durchschnitt 14% mehr Fälle pro Stunde bearbeiten. Unternehmen können mit KI ihre Arbeitsorganisation effizienter gestalten, neue Geschäftsfelder erschließen und Wertschöpfung steigern. Dabei sind die Einsatzpotenziale von KI in Deutschland wichtigen Wirtschaftsbereichen wie dem verarbeitenden Gewerbe besonders hoch. Gleichzeitig ist die zunehmende Datennutzung auch mit Risiken für die Persönlichkeitsrechte von Beschäftigten verbunden. Mit neuen, datengetriebenen Technologien lassen sich sehr umfassende und detaillierte Datensätze über einzelne Personen erstellen. Das ermöglicht eine fast lückenlose Überwachung, z. B. durch Tracken von Bildschirmbewegungen oder stimmbasierte Emotionserkennung.

Um Vertrauen und Akzeptanz der Beschäftigten in Bezug auf technologische Entwicklungen zu stärken, braucht es klare und verlässliche Regelungen zum Umgang mit Daten am Arbeitsplatz. Der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode sieht deshalb vor, Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz zu schaffen, um Rechtsklarheit für Arbeitgeber wie auch für Beschäftigte zu erreichen und die Persönlichkeitsrechte effektiv zu schützen. Denn mit einem guten Rechtsrahmen, der innovative Datennutzung mit einem starken Datenschutz für Beschäftigte verbindet, kann die digitale Transformation in den Betrieben für Beschäftigte und Unternehmen gleichermaßen ein Gewinn werden.

In Umsetzung des Koalitionsvertrages schaffen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) ein eigenständiges Beschäftigtendatengesetz. Eine wesentliche Grundlage für dieses Gesetz bildet die Arbeit des in der vergangenen Legislaturperiode vom BMAS eingesetzten interdisziplinären Beirats für den Beschäftigtendatenschutz. Der Beirat hat sich in seinen Abschlussempfehlungen von Januar 2022 dafür ausgesprochen, entsprechende Vorschriften zu schaffen.

In einem ersten Schritt haben BMAS und BMI ein gemeinsames Papier mit Vorschlägen der beiden Ressorts zu insgesamt zwölf Regelungsbereichen für ein eigenständiges Gesetz erarbeitet. Dabei geht es um typische Situationen im Arbeitsverhältnis, in denen Beschäftigtendaten verarbeitet werden: zum Beispiel um zulässige Fragen im Bewerbungsgespräch, Einstellungsuntersuchungen, Videoüberwachung am Arbeitsplatz und den Einsatz von KI-Systemen.

Im Frühjahr 2023 fand auf der Basis des Vorschlagspapiers im BMAS ein Stakeholderdialog statt. Mit Vertreterinnen und Vertretern aus Sozialpartnern, Unternehmen, Betriebs- und Personalräten, Verbänden, Wissenschaft sowie Aufsichtsbehörden wurden die Vorschläge dort intensiv diskutiert. Ausgehend von den Rückmeldungen aus dem Stakeholderdialog haben BMAS und BMI im Anschluss einen Referentenentwurf für ein Beschäftigtendatengesetz erarbeitet. Der Entwurf soll kurzfristig vorgelegt werden.