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Beschäftigtendatenschutz

Bericht des unabhängigen, interdisziplinären Beirats zum Beschäftigtendatenschutz

Veröffentlicht am 19. Jan 2022

Am 17. Januar 2022 hat der interdisziplinäre Beirat zum Beschäftigtendatenschutz als Abschluss seiner Tätigkeit die nachfolgenden Thesen und Empfehlungen zur Fortentwicklung des Beschäftigtendatenschutzes an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, übergeben.

„Der Abschlussbericht des Beirats zum Beschäftigtendatenschutz kommt genau zum richtigen Zeitpunkt. Die neue Koalition will in dieser Legislatur Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz schaffen, um Rechtsklarheit für Arbeitgeber und Beschäftigte zu erreichen und die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten effektiv zu schützen. Angesichts der tiefgreifenden Veränderungen, die die Arbeitswelt durch die Digitalisierung erfährt, müssen Beschäftigte besser geschützt werden. So stärken wir das Vertrauen der Menschen in neue Technologien wie Big Data und Künstliche Intelligenz. Der heute veröffentlichte Bericht arbeitet die Anforderungen an einen modernen Beschäftigtendatenschutz heraus und bietet eine gute Grundlage für die bevorstehende Arbeit. Dafür möchte ich mich bei den Beiratsmitgliedern herzlich bedanken.“

Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales 

„Ein effektiver Beschäftigtendatenschutz muss die Rechte der Beschäftigten und die Interessen der Arbeitgeber auch im Hinblick auf die Entwicklungen im digitalen Zeitalter fair ausgleichen sowie Transparenz und Rechtssicherheit schaffen. Bei der Umsetzung muss der Grundrechtsschutz, insbesondere die Wahrung der Menschenwürde und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Beschäftigten höchste Priorität haben.“

Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Beiratsvorsitzende

Mit der Einberufung des interdisziplinären Beirats zum Beschäftigtendatenschutz setzte das BMAS den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode um, zu prüfen, ob ein eigenständiges Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz erlassen werden sollte. Der Beirat nahm seine Arbeit unter Leitung der ehemaligen Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin im Juni 2020 auf. Die Mitglieder des Beirats kommen aus den Bereichen der Arbeits- und Organisationspsychologie, der Datenschutzaufsichtsbehörden, der betrieblichen Praxis, der Ethik, der Informatik und der Rechtswissenschaft. In regelmäßigen Sitzungen erörterten sie die datenschutzrechtlichen Anforderungen einer sich schnell verändernden technologiegetriebenen Arbeitswelt.

Die diskutierten Themen reichten von den Grenzen der Kontrolle und Überwachung von Beschäftigten über die Frage des zulässigen Umfangs der Informationsbeschaffung über Bewerberinnen und Bewerber, bis hin zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Personalarbeit. Im Zentrum der Beratungen standen juristische Fragen des Beschäftigtendatenschutzes, zugleich wurden die ethischen, wirtschaftlichen und technologischen Perspektiven betrachtet. In die Beratungen wurde zudem ein breites Spektrum an externer Expertise einbezogen. Allen voran brachten der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände wichtige Beiträge in die Diskussion ein. Ebenso wurden Vertreterinnen und Vertreter der Datenschutzkonferenz und der Datenethikkommission angehört. Aus der Praxis in den Betrieben berichteten interne und externe Datenschutzbeauftragte, Betriebsräte sowie Unternehmerinnen und Unternehmer. Der Beirat diskutierte und arbeitete unabhängig von der Einflussnahme Dritter.