Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft
 

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Rahmenbedingungen schaffen und Innovationen umsetzen

 

Liebe*r Abonnent*in,

die jüngsten Entwicklungen im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) forcieren derzeit auch die gesellschaftliche Debatte darüber, welche Entwicklungen, Innovationen und Anwendungen förderlich und wünschenswert sind und welche dagegen mit einem erhöhten Risiko einhergehen.

Dem Wandel die richtige Richtung zu geben, ist gerade angesichts der vielfältigen Chancen, aber auch der drängenden offenen Fragen vielen Menschen ein wichtiges Anliegen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist aktiv an der Gestaltung der Transformation der Datenökonomie der Zukunft beteiligt.

Wichtige Entscheidungen für die Nutzung digitaler Daten, den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und das Arbeiten auf digitalen Plattformen stehen derzeit auf der EU-Agenda: So sollen wertvolle Daten von „Internet of Things“-Geräten nicht länger allein in der Kontrolle weniger großer Hersteller verbleiben. Vielmehr bekommen nun z. B. auch kleine und mittlere Unternehmen sowie Verbraucher*innen das Recht, auf Daten ihrer Geräte zuzugreifen und diese zu nutzen – von Smartphones über Fitness-Tracker bis zu smarten Kühlschränken. So sieht es der „Data Act“ vor, auf den sich Kommission, Parlament und Rat kürzlich verständigt haben und der Ende 2023 in Kraft treten soll. Durch die Regelungen können Machtasymmetrien abgebaut und die Potenziale verfügbarer Daten realisiert werden, zum Beispiel um neue Geschäftsmodelle und Wettbewerb zu ermöglichen. Das BMAS hat sich insbesondere dafür eingesetzt, dass verfügbare Daten auch für das Allgemeinwohl nutzbar gemacht werden. So können durch den Data Act öffentliche Stellen auf Daten privater Unternehmen zugreifen, um innovative Verwaltungslösungen und passgenaue Politikgestaltung zu ermöglichen. Zudem wären Behörden etwa in Katastrophenfällen nicht länger auf freiwillige Datenspenden angewiesen.

Auch KI-Systeme können mit diesen und anderen Daten trainiert werden. Damit KI-Anwendungen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und der Beschäftigten entwickelt werden und vertrauenswürdig, diskriminierungsfrei und sicher sind, sollen sie künftig in verschiedene Risikoklassen eingeteilt werden, für die entsprechende Anforderungen gelten. Kommission, Parlament und Rat befinden sich hierzu in der finalen Abstimmung der „KI-Verordnung“. Das BMAS begrüßt, dass so ein klarer rechtlicher Rahmen für KI-Systeme in der Europäischen Union geschaffen wird. Für sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme, worunter auch zahlreiche Anwendungsfälle aus der Arbeits- und Sozialverwaltung fallen, soll demnach ein Risikomanagement vorgeschrieben werden. Außerdem sollen Trainingsdaten bestimmte Qualitätsstandards erfüllen müssen. Gleichzeitig kann die KI-Verordnung als übergreifende Regelung nicht alle speziellen Herausforderungen von KI im Arbeitsrecht abdecken. Das BMAS setzt sich deshalb aktiv für eine Öffnungsklausel ein, um für den besonders sensiblen Beschäftigungsbereich und das Arbeitsrecht wichtige Regelungen ergänzen zu können.

Darüber hinaus sind die Beratungen über die Richtlinie der EU-Kommission zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit in eine neue Runde gegangen: Kommission, Rat und Parlament verhandeln seit Juli im Trilog-Verfahren über den Richtlinien-Entwurf. Zuvor hatte sich der Rat für „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (EPSCO) am 12. Juni 2023 auf eine Kompromissfassung mit Änderungsvorschlägen zum Kommissionsvorschlag geeinigt (allgemeine Ausrichtung), nachdem das Parlament bereits im Februar eine Kompromissfassung angenommen hatte. Die Richtlinie verfolgt das Ziel, die Arbeitsbedingungen und die soziale Sicherung von Plattformtätigen zu verbessern. Die Einführung gemeinsamer EU-weiter Mindeststandards soll laut Kommission außerdem für Rechtssicherheit für Unternehmen sorgen und dadurch das nachhaltige Wachstum digitaler Arbeitsplattformen in der EU fördern.

Das ist der regulatorische Rahmen, in dem wir uns bewegen. Diesen gilt es in der Praxis mit Leben zu füllen. Das BMAS denkt deshalb beides zusammen und ergänzt die regulatorischen Maßnahmen durch Projekte, mit denen konkrete Innovationen in der betrieblichen Praxis von Unternehmen und Verwaltung umgesetzt werden.

Dafür braucht es Visionen und Zukunftsbilder. In unserem vor kurzem veröffentlichten Bericht Arbeiten mit Künstlicher Intelligenz – fünf Kurzszenarien zur „Mensch-Technik-Interaktion 2030“ beschreiben wir, wie eine künftige Arbeitswelt mit KI aussehen könnte. Unser Ziel ist es, daraus Ideen und Impulse abzuleiten, wie Wirtschaft, Gewerkschaften, Zivilgesellschaft und Politik gemeinsam einen menschenzentrierten Einsatz von KI bis 2030 erreichen können.

Wichtige Impulse und Empfehlungen zum Einsatz von Algorithmischem Management (AM) in der Arbeitswelt, mit dem sich im betrieblichen Alltag Arbeitsprozesse und Aufgabenausführung durch Algorithmen steuern und optimieren lassen, haben wir kürzlich im Arbeitspapier „Daten und Gute Arbeit – Algorithmisches Management im Fokus“ veröffentlicht. Gemeinsam mit der IG Metall hat das BMAS in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe das Thema intensiv beleuchtet. In der Arbeitsgruppe untersuchten Vertreter*innen aus Forschung, Zivilgesellschaft, Gewerkschaften, Personal- und Betriebsräten, Unternehmen sowie der öffentlichen Verwaltung, wie gewährleistet werden kann, dass Bedürfnisse der Beschäftigten in der Anwendung digitaler Technologien adäquat berücksichtigt werden.

Welchen unmittelbaren Nutzen die gemeinwohlorientierte Einführung von Innovationen in der Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger hat, zeigt unser neues Leuchtturm-Projekt mit der BG BAU: Im Projekt wird eine KI-Anwendung zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und Unfallprävention entwickelt, um das Arbeiten in einer Branche mit überdurchschnittlich vielen und vor allem schweren bis tödlichen Arbeitsunfällen sicherer zu machen.

Ob in der betrieblichen Praxis oder der Verwaltung – allen unseren Projekten liegt die tiefe Überzeugung zugrunde, dass es an uns ist, Digitalisierung und KI so zu gestalten, dass Technologie dem Menschen dient und nicht umgekehrt.

Wir wünschen eine informative Lektüre!
Ihr Team der Denkfabrik

 
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In „Arbeiten mit Künstlicher Intelligenz – fünf Kurzszenarien zur ‚Mensch-Technik-Interaktion 2030‘“ skizzieren wir Zukunftsszenarien unserer Arbeitswelt.

 
 

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